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ANERKENNUNG ANDERER LIZENZEN
Die PTR empfiehlt, ihrer Philosophie folgend, allen Mitgliedern eine nationale Tennislehrerausbildung mit einer anerkannten Qualifikation zu erlangen und zur Ergänzung des persönlichen Berufsbildes die Internationale Zertifizierung der PTR zu erwerben.
Die PTR erkennt in Deutschland die folgenden Ausbildungsgänge teilweise an:
DTB Ausbildungen: DTB A-Trainer, DTB B-Trainer, DTB C-Trainer *
SHS Köln: Diplom Trainer
Staatlich geprüfter Tennislehrer
VDT Lizenzierter Tennislehrer *
Voraussetzung zur Anerkennung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem 4-tägigen Zertifzierungslehrgang Standard Methode, sowie die gültige Mitgliedschaft in der PTR.
Die o.a. zur Anerkennung berechtigten Qualifikationen bzw. Lizenzen bekommen 3 der 5 Prüfungsteile erlassen.
DTB A-Trainer, DTB B-Trainer, Diplom Trainer, Staatlich geprüfte Tennislehrer bekommen in der Prüfungsteilen Technik, Drill und Fehlererkennung die Qualifikation eines PTR PROFESSIONAL zuerkannt. In den restlichen Prüfungsteilen Lehrprobe und schriftliche Prüfung müssen entsprechende Nachweise in der Prüfung erbracht werden, die durch das berufliche Profil ergänzt werden können.
* VDT Lizenzierte Tennislehrer und * DTB C-Trainer bekommen in der Prüfungsteilen Technik, Drill und Fehlererkennung die Qualifikation eines PTR INSTRUCTOR zuerkannt. In den restlichen Prüfungsteilen Lehrprobe und schriftliche Prüfung müssen entsprechende Nachweise in der Prüfung erbracht werden. Sollte die Qualifikation eines PTR PROFESSIONAL angestrebt werden, so müssen auch in den zuerkannten Prüfungsteilen (Technik, Drill, Fehlererkennung) durch Prüfung die Qualifikation eines PTR PROFESSIONAL nachgewiesen werden. |